Interaktion mit Studierenden des Studiengangs Soziale Arbeit

Master Soziale Arbeit

»Zukunft entwickeln.« Dafür braucht es lösungsorientiertes Problembewusstsein, kritische Analysefähigkeit sowie Mut und Tatkraft, Neues auszuprobieren. Genau hier setzt der Masterstudiengang Soziale Arbeit an, vertieft die Fähigkeiten zur selbstständigen wissenschaftlichen Tätigkeit und bereitet auf die praktische Arbeit auf wissenschaftlicher Grundlage in allen Themenbereichen der Sozialen Arbeit vor.  

→ Eine Übersicht über alle Studiengänge der Fakultät Art, Health and Social Science finden Sie hier.

KEY INFORMATION

Studienbeginn:
01. Oktober

Studienmodell/-dauer:
Vollzeit/4 Semester

Studiengebühren:
495 €/Monat + 100 € Einschreibegebühr

Abschluss:
Master of Arts (M.A.)

PERSPECTIVES

Der Master Soziale Arbeit qualifiziert für eine wissenschaftliche und leitende Tätigkeit in verschiedenen Arbeitsfeldern

  • Sozialmedizinische Rehabilitation
  • Beratungsstellen
  • Jugendämter
  • Schulen und Kindertagesstätten
  • Heime und Familienzentren
  • Koordination von Sozialraum- oder Gesundheitsaufgaben
  • Aus-, Fort- und Weiterbildung

Im Anschluss an das Masterstudium Soziale Arbeit besteht die Möglichkeit, in unserem Ausbildungsinstitut HIP eine mindestens 3-jährige Vollzeitausbildung zum Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten zu absolvieren. Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen diagnostizieren und behandeln psychische Störungen bei Kindern, Jugendlichen und Heranwachsenden bis zum 21. Lebensjahr. Das HIP HafenCity Institut für Psychotherapie ist ein staatlich anerkanntes Ausbildungsinstitut in der MSH.

Hinweis: Das Gesetz zur Reform der Psychotherapeutenausbildung ist zum 01.09.2020 in Kraft getreten. Nur Studierende, die bis zu diesem Zeitpunkt mindestens ihr Bachelorstudium begonnen haben und konsekutiv den Masterstudiengang anschließen, können nach ihrem Masterabschluss die Ausbildung zum Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten in der vereinbarten Übergangsfrist von 12 Jahren absolvieren.

ADMISSION

  • Berechtigung zum Studium in Masterstudiengängen gemäß §39 HmbHG
  • Erster berufsqualifizierender Hochschulabschluss (Diplom, Bachelor) in Sozialer Arbeit/Sozialpädagogik Transdisziplinärer Frühförderung, Expressive Arts in Social Transformation oder einem vergleichbaren Studiengang

 

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Studienfach: Soziale Arbeit (M.A.)✔️

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