Interaktion mit Studierenden des Studiengangs Soziale Arbeit

Bachelor Soziale Arbeit

Soziale Arbeit setzt sich für das Wohlergehen und die Teilhabe des Individuums ein, fördert Selbstbestimmung und Selbstwirksamkeit, sorgt für den sozialen Zusammenhalt des Gemeinwesens und für soziale Gerechtigkeit. Der Bachelorstudiengang vermittelt, wie passende Lösungen für akute Probleme gefunden, Methoden angewendet und Konflikte analysiert werden sowie wie präventiv interveniert werden kann.

→ Eine Übersicht über alle Studiengänge der Fakultät Art, Health and Social Science finden Sie hier.

KEY INFORMATION

Studienbeginn:
01. April, 01. Oktober

Studienmodell/-dauer:
Vollzeit/6 Semester

Studiengebühren:
495 €/Monat + 100 € Einschreibegebühr

Abschluss:
Bachelor of Arts (B.A.)

 

PERSPECTIVES

Das Tätigkeitsfeld ist breit gefächert, z.B. im Bereich

  • Flüchtlings- und Migrationsarbeit
  • Programm zum Kinderschutz
  • Jugendsozialarbeit
  • Erziehungshilfe und Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit (drohenden) seelischen Behinderungen
  • Gesundheitsförderung und Rehabilitation von Menschen mit chronischen oder psychischen Erkrankungen
  • Bildungsbereich

Zudem können Absolvent*innen in der systematischen Gestaltung von Sozialräumen und neuen kommunalen Strukturen sowie in der betrieblichen Sozialarbeit Beschäftigung finden.

Der Studiengang Soziale Arbeit wurde auf der Grundlage des § 3 des Anerkennungsgesetzes Soziale Arbeit von der Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration der Freien und Hansestadt Hamburg als berufsrechtlich geeignet erklärt. Damit führt das Studium bei erfolgreichem Abschluss zur staatlichen Anerkennung als Sozialpädagog*in beziehungsweise Sozialarbeiter*in.

Der Bachelorstudiengang bereitet optimal auf die Masterstudiengänge Soziale Arbeit und Intermediale Kunsttherapie vor.

ADMISSION

  • Allgemeine Hochschulreife, fachgebundene Hochschulreife oder die Fachhochschulreife gemäß § 37 HmbHG
  • Hochschulzugang für Berufstätige gemäß § 38 HmbHG über Eingangsprüfung (entsprechend der Eingangsprüfungsordnung)
  • Ein mindestens einmonatiges Vorpraktikum ist für das Studium Soziale Arbeit eine Voraussetzung. Dies muss in einer durch die Hochschule anerkannten Einrichtung des Sozial- und Gesundheitswesen gemäß Zulassungsordnung absolviert werden, z.B. in Kindertagesstätten und Schulen, Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, der Familienhilfe oder der Seniorenarbeit. Freiwilligendienste in sozialen Bereichen (z.B. FSJ, BFD) werden hierfür anerkannt
Informationsmaterial bestellen

Studienfach: Soziale Arbeit (B.A.)✔️

Ich möchte von einem Studienberater kontaktiert und beraten werden**'*
Ich möchte per E-Mail über Veranstaltungen der Hochschule informiert werden**'*
Was ist die Summe aus 2 und 1?

* Pflichtfelder
** Sie haben das Recht, Ihre Einwilligung jederzeit zu widerrufen. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt.